Europa braucht einheitliche Richtlinien zum Schutz seines Spracherbes!
Die traditionelle Sprachenvielfalt Europas auf regionaler Ebene ist vom Aussterben bedroht. Mit jeder neuen Volkszählung vermindert sich die Zahl der Sprecher autochthoner (traditioneller) Minderheitensprachen. Davon sind sowohl gefährdete "staatenlose" Sprachen, wie Irisch, Sorbisch, Friesisch, Baskisch, Katalonisch, Galicisch, Scots, Walisisch, Kornisch, Friaulisch, Kaschubisch oder Bretonisch betroffen, als auch traditionelle Minderheitensprachen in Grenzregionen, wie Dänisch/Deutsch in Deutschland/Dänemark, Deutsch in Polen/Tschechien, Ungarisch in der Slowakei/Rumänien/Serbien, Polnisch in Tschechien/der Ukraine/Weissrussland oder Slowenisch in Österreich/Italien, um nur einige Beispiele zu nennen.
Der Schutz der sprachlichen Vielfalt Europas ist von ungeheurer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Kontinents. Wenn man von der Erhaltung der sprachlichen Vielfalt Europas spricht, geht es nicht nur um die Rechte einiger wenige. Der vollumfängliche Schutz der autochthonen europäischen Sprachen ist entscheidend für die erfolgreiche Fortsetzung des europäischen Einigungsprozesses und Grundvoraussetzung für das friedliche Zusammenleben zwischen den Staaten und Volksgruppen Europas. Die Mehrheit der zwischenstaatlichen Konflikte, die heute in Europa existieren, haben territoriale Wurzeln und betreffen traditionelle Minderheitengebiete oder zwei- oder mehrsprachige Regionen.
Das Europa von Morgen kann nur dann ein Kontinent des Friedens und der Einheit werden, wenn wir Platz für alle schaffen- Mehrheiten, Minderheiten, Vertriebene und Assimilierte. Wir müssen daher
(a) unsere historischen sprachlichen Wurzeln schützen, ungeachtet jeglicher historischer Vorurteile und Streitigkeiten,
(b) den mehrsprachigen Charakter der historisch mehrsprachigen Regionen Europas schützen oder wiederherstellen, und
(c) sicherstellen, dass alle Europäer ihre sprachliche Identität in ihren traditionellen Siedlungsräumen bewahren und leben können.
Dies sind die Schlüsselfaktoren des Gesetzesentwurfes:
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Staatenlose Sprachen bekommen erstmals volle und gleichberechtigte Anerkennung auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung.
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Regionen in Europa mit einer besonderen Eigenidentität, erhalten das Recht auf lokale Autonomie innerhalb des Staates in dem sie sich befinden. Diese erlaubt es den Bürgern ihre einzigartige Identität auf sozialer und politischer Ebene zu leben und zu schützen.
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Das Verhältnis der europäischen Nationalstaaten zu ihren mehrsprachigen Wurzeln ist meist von Vorurteilen geprägt. Eine einheitliche Gesetzgebung in ganz Europa wird entscheidend zu einem menschlicheren und faireren Europa beitragen, das für alle da ist.
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Der Gesetzesentwurf erfüllt alle gängigen Standards des modernen Minderheiten- und Sprachenschutzes, die ich gerne als die 3 Pfeiler bezeichne.
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Pfeiler 1: Das Recht auf die Benützung einer autochthonen Sprache im Umgang mit Behörden auf allen Ebenen.
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Pfeiler 2: Das Recht auf Bildung und Unterricht in einer autochthonen Sprache.
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Pfeiler 3: Das Recht auf topografische und sonstige Beschilderung in einer autochthonen Sprache.
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Der Gesetzesentwurf schützt auch die vom aussterben bedrohten Sprachen in jenen Regionen Europas, in denen aufgrund von Assimilierung, ethnischer Säuberung und Vertreibung, das sprachliche Erbe vom Aussterben bedroht ist.